Wien: Allgemeiner bundesweiter
Hunde-Sachkundenachweis gemäß TschG
Ich biete für die Stadt Wien Theoriekurse und Praxisteile zum bundesweiten allgemeinen Hunde-Sachkundenachweis gemäß § 13 Abs. 4 des Tierschutzgesetzes an.
Theoriekurse:
Informationen zu dem von mir aktuell in der Stadt Wien angebotenen o. a. Theoriekursen finden Sie auch unter: Hunde-Kunde.at
Praxisteile:
Ich biete folgende Modelle zur Absolvierung des o. a. Praxisteils in der Stadt Wien an:
Praxisteil in KLEINGRUPPE:
Anzahl Mensch-Hund-Teams: Min. 3, Max. 4
Dauer: 2,5 Stunden, inkl. 30 Minuten Pause
Ort: 1190 Wien, Nähe Sieveringer Straße
Kosten: € 50,-/ Mensch-Hund-Team
Aktuell geplante Termine:
23.09.2026: 16:00 bis 18:30 Uhr
03.10.2026: 10:00 bis 12:30 Uhr
Anmeldung erforderlich bis spätestens 4 Tage vor dem jeweiligen Termin unter annemarie.hurban@hundeteam.eu
Praxisteil EINZEL
Anzahl Mensch-Hund-Teams: 1
Dauer: 2,5 Stunden, inkl. 30 Minuten Pause
Ort: 1190 Wien, Nähe Sieveringer Straße
Kosten: €150,-/ Mensch-Hund-Team
Termine werden individuell vereinbart. Anfragemöglichkeit ausschließlich unter annemarie.hurban@hundeteam.eu
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Allgemeine Informationen zum bundesweiten "Nachweis allgemeiner Sachkunde für die Haltung von Hunden" den sogenannten "Allgemeiner Hunde-Sachkundenachweis gemäß § 13 Abs. 4 TSchG":
Seit dem 1. Juli 2026 gibt es einen bundesweiten "Nachweis allgemeiner Sachkunde für die Haltung von Hunden" den sogenannten "allgemeinen Hunde-Sachkundenachweis gemäß gemäß § 13 Abs. 4 TSchG".
Dies bedeutet: Personen, die ab dem 1. Juli 2026 in Österreich neu einen Hund halten möchten, müssen einen "Nachweis allgemeiner Sachkunde für die Haltung von Hunden" einen sogenannten "allgemeinen Sachkundenachweis" erbringen. Dieser umfasst einen 4-stündigen Theoriekurs VOR Aufnahme der Haltung eines Hundes sowie eine 2-stündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund innerhalb von 12 Monaten ab dem Einzug des Vierbeiners. Der Hund muss bei der Absolvierung der Praxiseinheit mindestens 6 Monate alt sein.
Derzeit gibt es ÖSTERREICHWEIT bis 30. 6. 2027 eine GESETZLICHE ÜBERGANGSREGELUNG für den bundesweiten "Nachweis allgemeiner Sachkunde für die Haltung von Hunden"/"Hunde-Sachkundenachweis". Dies bedeutet, dass die Umsetzung dieser o. a. gesetzlichen Regelung dem jeweiligen Bundesland obliegt.
Weiterführende Links:
- Informationen über: "Novellen der 2. Tierhaltungsverordnung und der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung" finden Sie unter: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/faqs/FAQs-Novellen-2.-Tierhaltungsverordnung-und-TSch-Sonderhaltungs-VO.html
- https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2026_II_144/BGBLA_2026_II_144.html und
- https://tierwissen.at/hunde/
Änderungen vorbehalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
