Stadt Wien: Kurs zum allg. Wiener Sachkundenachweis &

Theoriekurs und Praxisteil zum bundesweiten allgemeinen Hunde-Sachkundenachweis gemäß § 13 Abs. 4 des Tierschutzgesetzes 



Informationen zu dem von mir aktuell IN DER STADT WIEN angebotenen Kurs zum allg. Wiener Sachkundenachweis &
zu den Theoriekursen und Praxisteilen zum bundesweiten allgemeinen Hunde-Sachkundenachweis gemäß § 13 Abs. 4 des Tierschutzgesetzes finden Sie unter: Hunde-Kunde.at


Details auch unter: Hunde-Kunde.at


Allgemeine Informationen zum bundesweiten "Nachweis allgemeiner Sachkunde für die Haltung von Hunden" den sogenannten "Allgemeiner Hunde-Sachkundenachweis gemäß § 13 Abs. 4 TSchG":

Seit dem 1. Juli 2026 gibt es einen bundesweiten "Nachweis allgemeiner Sachkunde für die Haltung von Hunden" den sogenannten "allgemeinen Hunde-Sachkundenachweis gemäß gemäß § 13 Abs. 4 TSchG". 


Dies bedeutet: Personen, die ab dem 1. Juli 2026 in Österreich neu einen Hund halten möchten, müssen einen "Nachweis allgemeiner Sachkunde für die Haltung von Hunden" einen sogenannten "allgemeinen Sachkundenachweis" erbringen. Dieser umfasst einen 4-stündigen Theoriekurs VOR Aufnahme der Haltung eines Hundes sowie eine 2-stündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund innerhalb von 12 Monaten ab dem Einzug des Vierbeiners.


Derzeit gibt es ÖSTERREICHWEIT bis 30. 6. 2027 eine GESETZLICHE ÜBERGANGSREGELUNG für den bundesweiten "Nachweis allgemeiner Sachkunde für die Haltung von Hunden"/"Hunde-Sachkundenachweis". Dies bedeutet, dass die Umsetzung dieser o. a. gesetzlichen Regelung dem jeweiligen Bundesland obliegt.


Informationen über: "Novellen der 2. Tierhaltungsverordnung und der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung" finden Sie unter: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/faqs/FAQs-Novellen-2.-Tierhaltungsverordnung-und-TSch-Sonderhaltungs-VO.html


Weitere Informationen finden Sie unter:




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