KURSE ZUM WIENER SACHKUNDENACHWEIS  



Seit dem 1. Juli 2026 gibt es einen bundesweiten "Nachweis allgemeiner Sachkunde für die Haltung von Hunden" den sogenannten "Hunde-Sachkundenachweis". Dies bedeutet: Personen, die ab dem 1. Juli 2026 in Österreich neu einen Hund halten möchten, müssen einen "Nachweis allgemeiner Sachkunde für die Haltung von Hunden" einen sogenannten "allgemeinen Sachkundenachweis" erbringen. Dieser umfasst einen 4-stündigen Theoriekurs vor Aufnahme der Haltung eines Hundes sowie eine 2-stündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund innerhalb von 12 Monaten ab dem Einzug des Vierbeiners.


Derzeit gibt es ÖSTERREICHWEIT bis 30. 6. 2027 eine GESETZLICHE ÜBERGANGSREGELUNG für den bundesweiten "Nachweis allgemeiner Sachkunde für die Haltung von Hunden"/"Hunde-Sachkundenachweis". Dies bedeutet, dass die Umsetzung dieser o. a. gesetzlichen Regelung dem jeweiligen Bundesland obliegt. 


Im Bundesland WIEN gilt in dieser Umstellungsphase bis Ende 2026: 

Personen, die in der Stadt Wien ab dem 1. Juli 2026 einen Hund neu halten möchte, benötigen einen 4-stündigen Theoriekurs ("Kurs zum Wiener Hunde-Sachkundenachweis") VOR Aufnahme der Haltung eines Hundes sowie eine 2-stündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund innerhalb von 12 Monaten ab dem Einzug des Vierbeiners. Die zuständige Stelle für die 2-stündige Praxiseinheit ist in der Stadt Wien die Abteilung Stadt Wien - Veterinäramt und Tierschutz.


Details auch unter: Hunde-Kunde.at


Informationen zu den von mir aktuell angebotene 4-stündigen Theorie-Einheiten/"Kursen zum Wiener Hunde-Sachkundenachweis finden Sie unter: Hunde-Kunde.at


Informationen über: "Novellen der 2. Tierhaltungsverordnung und der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung" finden Sie unter: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/faqs/FAQs-Novellen-2.-Tierhaltungsverordnung-und-TSch-Sonderhaltungs-VO.html

Weitere Informationen finden Sie unter:


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