VORTRÄGE ZUM
NÖ ALLGEMEINEN HUNDE-SACHKUNDENACHWEIS
Foto: Clara als Welpe, © Annemarie Hurban
Ab dem 1. Juli 2026 gibt es einen bundesweiten "Nachweis allgemeiner Sachkunde für die Haltung von Hunden" den sogenannten "Hunde-Sachkundenachweis". Dies bedeutet: Personen, die ab dem 1. Juli 2026 in Österreich neu einen Hund halten möchten, müssen einen "Nachweis allgemeiner Sachkunde für die Haltung von Hunden" einen sogenannten "allgemeinen Sachkundenachweis" erbringen. Dieser umfasst einen 4-stündigen Theoriekurs vor Aufnahme der Haltung eines Hundes sowie eine 2-stündige Praxiseinheit mit dem eigenen Hund innerhalb von 12 Monaten.
Derzeit gibt es ÖSTERREICHWEIT bis 30. 6. 2027 eine GESETZLICHE ÜBERGANGSREGELUNG für den bundesweiten "Nachweis allgemeiner Sachkunde für die Haltung von Hunden"/"Hunde-Sachkundenachweis". Im Bundesland Niederösterreich gilt - bis auf Weiteres: Es gibt noch KEINE ÄNDERUNGEN für die Abhaltung und Erbringung der allgemeinen Sachkunde gemäß dem NÖ Hundehaltegesetz gegenüber den seit 1. Juni 2023 geltenden Vorgehen*) - weder für Hundehalter:innen, noch für Veterinärmediziner:innen oder gewerbliche Hundetrainer:innen.
Informationen über: "Novellen der 2. Tierhaltungsverordnung und der Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung" finden Sie unter: https://www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/faqs/FAQs-Novellen-2.-Tierhaltungsverordnung-und-TSch-Sonderhaltungs-VO.html
Weitere Informationen finden Sie unter:
- https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2026_II_144/BGBLA_2026_II_144.html und
- https://tierwissen.at/hunde/
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*) Vorgehen/Bestimmungen seit 1. Juni 2023:
Der Vortrag zum NÖ allgemeinen Sachkundenachweis umfasst eine einstündige Information durch eine Tierärztin bzw. einen Tierarzt und eine zweistündige Information durch eine fachkundige Person.
In Niederösterreich sind seit 1. Juni 2023 von Hundehalter:innen in Niederösterreich für alle NEU angeschafften Hunde zu allen erforderlichen Daten von Hundehalter:in und Hund bei der örtlich zuständigen Gemeinde:
- der Nachweis über die Absolvierung der allgemeinen Sachkunde in Form eines NÖ Hundepasses (Frist: 6 Monate ab Meldung des Hundes bei der zuständigen Gemeinde) und
- eine ausreichende Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (Mindestversicherungssumme € 725.000,-/Hund)
nachzuweisen.
Der allgemeine Sachkundenachweis muss, sofern er von einer Person einmal erbracht wurde, nicht wiederholt werden.
Weitere Informationen:
"NÖ Hundehaltegesetz und NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023" - "Information zum NÖ Hundehaltegesetz und zur NÖ Hundehalte-Sachkundeverordnung 2023, geltend ab 1. Juni 2023": https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html
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Ich organisiere in NIEDERÖSTERREICH folgende Theorie-Vorträge zum NÖ allgemeinen Hunde-Sachkundenachweis:
ONLINE über Zoom:
Dieser Vortrag/diese Vorträge findet/finden ONLINE über ZOOM statt, dafür ist eine Internetverbindung erforderlich. Aufgrund der Anwesenheitspflicht sind alle Teilnehmer:innen während des Vortrags/der Vorträge per Video sichtbar.
- 27. Juli 2026, 18:00 bis 21:00 Uhr und
- 31. August 2026, 18:00 bis 21:00 Uhr.
Vortragende:
Tierärztin: Mag. med. vet. Gudrun Neuhauser (Tierarztpraxis Tallesbrunn, www.osteovet.at)
Hundetrainerin: Mag. Annemarie Hurban, akademisch geprüfte Kynologin und tierschutzqualifizierte Hundetrainerin (HUNDETEAM Mag. Annemarie Hurban, www.hundeteam.eu)
Preis:
€ 75,-/Person
Anmeldung erforderlich bis spätestens 2 Tage vor dem jeweiligen Vortrag unter: annemarie.hurban@hundeteam.eu
Teilnehmer:innen-Anzahl:
Min. 10/max. 25 Personen
Hinweise:
Die Mitnahme von Hunden zu meinen Präsenz-Vorträgen zum NÖ allgemeinen Sachkundenachweis ist nicht gestattet.
Sämtliche Kosten für die Teilnahme an den von mir organisierten o. a. Vorträgen werden von den Teilnehmer:innen selbst getragen. Die Teilnahme an den von mir o. a. Vorträgen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung. Die Vortragenden/Referent:innen übernehmen keinerlei Haftung. Diese o. a. von mir organisierten Vorträge werden NICHT aufgezeichnet. Die o. a. Online-Vorträge finden über ZOOM statt, dafür ist eine Internetverbindung erforderlich. Aufgrund der Anwesenheitspflicht sind alle Teilnehmer:innen während der o. a. Vorträge per Video sichtbar.
Änderungen vorbehalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
